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Infomail 2 (8.2.09) PDF Print

Liebe Kolleginnen und Kollegen 

Hoffentlich habt ihr den Schulalltag nach den Sportferien wieder gut angefangen und der Grippewelle bis jetzt standhaft getrotzt.  In unserem zweiten Informationsmail geht es um die neuen Richtlinien zur individuellen Weiterbildung der Lehrpersonen an den Schulen der Stadt St.Gallen, welche seit dem 1. Januar 2009 gelten.

Mit Befremden nehmen wir zur Kenntnis, dass die Richtlinien mit dem SLLV nicht diskutiert wurden. Das vor einem Jahr erarbeitete Zusammenarbeitspapier baut auf den Grundlagen kantonaler Gesetzgebung auf und garantiert den frühzeitigen Einbezug und die rechtzeitige Anhörung des SLLV. Nach unserer Interpretation liegt der Sinn dieser Abmachung darin, eine gemeinsame Haltung zu entwickeln und zusammen Abmachungen zu treffen. Deshalb fordert der SLLV die Direktion Schule und Sport (DSSP) und das Schulamt (SAM) auf, künftig über Absichten, Änderungen und Projekte in Kenntnis gesetzt und auf dem Laufenden gehalten zu werden. Sonst verkommt die verbriefte Mitsprache zur Farce. Inhaltlich betrachtet sind die Formulierungen der Richtlinien zur individuellen Weiterbildung der Lehrpersonen an den Schulen der Stadt St.Gallen unproblematisch. Umso mehr erstaunt es, weshalb dieses Papier dem SLLV nicht für eine offizielle Stellungnahme zugestellt wurde. Durch den Einbezug des SLLV hätten kleine Schnitzer eliminiert werden können.

Dazu ein Beispiel: Einen Abschnitt betitelt das Schulamt mit «Grundhaltung der Lehrpersonen». Angemessener wäre der Titel «Erwartungen an die Lehrpersonen». Denn im besagten Abschnitt wird ein Punkt aufgeführt, der nach unserer Meinung nicht die Lehrpersonen betrifft, sondern die Erwartungshaltung der Behörden an die Lehrerschaft umschreibt. Wir zitieren: «Die Schule muss sich heute mehr denn je der Gesellschaft gegenüber erklären (Konkurrenz der Privatschulen), mit ihr in einen Dialog treten, Werte und Normen aushandeln und Konfliktgespräche führen. Das setzt entsprechende Fähigkeiten und Fachkompetenz voraus.» Da es in den Richtlinien um die individuelle Weiterbildung geht, ist nicht verständlich, warum im Abschnitt «Budgetierung» plötzlich von schulhausinterner Weiterbildung die Rede ist. Diese Art Weiterbildung gehört in den Zuständigkeitsbereich der Schulleitung.

Hellhörig geworden, fragen wir uns, ob somit die Wahlfreiheit der einzelnen Lehrperson im Rahmen der persönlichen Weiterbildung allmählich beschnitten werden soll. Zu gerne möchten wir vom Schulamt wissen, wann und in welcher Form die Lehrerschaft über die Richtlinien zur individuellen Weiterbildung orientiert werden soll. 

Zum Schluss gibt es noch eine positive Nachricht zu vermelden. Das Präsidium des SLLV hat sich zu einem anregenden Austausch mit der Leitung der Arbeitsgruppe «Projekt Organisationskultur & Schulentwicklung » getroffen. Unsere Anliegen, vor allem auch jene aus der Stellungsnahme des SLLV, werden sehr ernst genommen. Auch unserem Wunsch nach einem Sitz in dieser Arbeitsgruppe wurde entsprochen. Neu wird Stefan Gübeli die Themen des SLLV an den Projektgruppensitzungen vertreten.  Bitte meldet euch jederzeit mit Fragen oder Anregungen bei uns. In Sinne eines offenen Dialogs sind wir interessiert auch eure Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Departement Schule und Sport und dem Schulamt zu kennen. Wir freuen uns auf eure Rückmeldungen.  Mit kollegialen Grüssen Präsidium des SLLV

Gion T. Berther, Stefan Gübeli, Andy Prinzing

Last Updated ( Sunday, 08 February 2009 )
 
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